Diese Page ist nur ein Hinweis und stellt keine gesetzliche Regeln dar. Diese Page wird auch nicht regelmäßig erneuert. Jeder Pilot / Pilotin ist selbst verantwortlich vor einem Flug alle gesetzlichen Auflagen und Regeln zu kennen.


Mit dem 9. Oktober 2024 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) „Richtlinien für die Durchführung des Flugfunkverkehrs auf Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienste (Air Traffic Services)“ herausgegeben. Die Richtlinien sind in den Nachrichten für Luftfahrer NfL 2024-1-3240 veröffentlicht.


Auszug aus dem AOPA Bericht:

Mit den Richtlinien möchte das BMDV Klarheit schaffen, welche Dienste an einem Flugplatz ohne Flugverkehrsdienste vorgehalten werden und welche Verhaltensregeln gelten bzw. welche Sprechfunkphrasen anzuwenden sind bzw. empfohlen werden. Die Richtlinien basieren zum Teil auf entsprechenden europäischen Vorschriften. Flugplätze ohne Flugverkehrsdienste sind Flugplätze, die weder kontrollierte Flugplätze mit Flugverkehrskontrolle (Air Traffic Control / ATC) oder unkontrollierte Flugplätze mit Flugplatz-Fluginformationsdienst (Aerodrome Flight Information Service / AFIS) sind. Es handelt sich hier also um die unkontrollierten Flugplätze der Allgemeinen Luftfahrt, die das Rufzeichen „RADIO“ tragen. Eine Bodenfunkstelle an diesen Flugplätzen hat keinen formellen Status als Flugverkehrsdienst. Weiteres hier bei AOPA


Tipp: man kann / sollte auch bei viel Verkehr in der Luft nicht nur das Kennzeichen nennen, sondern auch den Flugzeugtyp. Es ist zwar durch das D-Mxxx erkennbar, dass es ein UL ist, oder durch das D-Exxx, dass es ein Kleinflugzeug ist, aber das sagt nicht über die Geschwindigkeit aus. Mittlerweile gibt es UL, die sehr viel schneller als ein alte Cessna sind.

Und Segelflug-Schlepper sollten beim Landanflug bei jeder Postionsmeldung angeben „mit Seil“, damit andere vorgewarnt werden.

Anflug auf den Flugplatz Rotenburg/Wümme
Anflug auf den Flugplatz Rotenburg/Wümme